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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung und Versand der Jestädt Zerspanungstechnik

I. Allgemeines

  1. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Jestädt Zerspanungstechnik – nachfolgend „unsere Bedingungen“ genannt – gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle von uns erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Wenn ein an uns gerichteter Auftrag per E-Mail eingeht und diese E-Mail als erhalten bestätigt wird, stellt diese Bestätigung noch keine Auftragsbestätigung dar. Zur Erstellung eines verbindlichen Angebots müssen uns alle Daten, insbesondere Mess- und Lehrmittel sowie Zeichnungen zur Bearbeitung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Angebote, Zeichnungen, Entwürfe, Proben und Muster des Auftraggebers sind für uns kostenfrei.
  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen von uns erstellten Unterlagen behalten wir uns Urheberrechte vor.
  4. An uns gerichtete Aufträge werden schriftlich, in Textform oder in elektronischer Form (per E-Mail) bestätigt. Die Auftragsbestätigungen sind vom Kunden sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Änderungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich, in elektronischer Form oder in Textform uns gegenüber bekanntzugeben.
  5. Wir speichern Daten unserer Kunden im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsverbindungen gemäß der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des hessischen Datenschutzgesetzes (HSIG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

II. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung in Euro netto.
  2. Preise in den Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für die dort genannten Maß- und Ausführungsangaben. Bei vom Kunden veranlassten und zur Ausführung gekommenen Abweichungen vom Auftrag oder zusätzlichen Leistungen sind wir berechtigt, angemessene Mehrpreise in Rechnung zu stellen.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Auftraggeber Kostenvorschüsse vor Erfüllung des Werkvertrages zu erheben.

III. Zahlungen

  1. Zahlungen sind nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten und gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen (Bringschuld). Sie werden jeweils auf die älteste fällige Schuld angerechnet. Dort zunächst auf Kosten, Zinsen und sodann auf die Hauptforderung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferung / Versand

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behalten wir uns vor.
  3. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden zur vereinbarten Lieferzeit, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand durch Handlungen bzw. Erklärungen des Kunden, so geht bereits vom Tag der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über. Etwaige Versandkosten für die produzierten Werkstücke des Auftragnehmers werden dem Auftraggeber in voller Höhe weiterberechnet.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist entsprechend auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, diese darüber hinaus ausreichend zu versichern und sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; tritt hiermit aber schon jetzt seine künftigen Forderungen (einschließlich der jeweils aktuellen Umsatzsteuer) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen und zwar entsprechend dem Rechnungswert der Ware. Der Kunde bleibt zum Einzug der Forderungen berechtigt, verpflichtet sich aber, für den Fall, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens vorliegt, die Namen seiner Abnehmer und der Dritten sowie die Rechnungsdaten der veräußerten Ware auf unser Verlangen mitzuteilen.
  6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  7. Der Kunde tritt an uns auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung wird bereits hiermit von uns angenommen.

VI. Gewährleistung

  1. Etwaige Gewährleistungs- und Rückgriffsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Handelsübliche geringfügige technische Abweichungen in der Konstruktion oder Ausführung der Ware (z. B. Qualität, Farbe, Größe), die weder deren Funktionstüchtigkeit noch deren Wert beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
  3. Soweit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel der Ware vorliegt, hat der Kunde die Wahl zwischen Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel bzw. Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung, Verwendung oder Montage der Ware durch den Kunden oder Dritter beruhen. Ferner sind Gewährleistungsansprüche bei solcher Ware ausgeschlossen, an der Dritte ohne unsere Zustimmung gearbeitet haben.
  5. Hat der Kunde Ware erhalten und aufgrund eines Gewährleistungsrechts eines eigenen Kunden Gewährleistungsansprüche erfüllt, die auf einen bei Gefahrübergang vorliegenden Mangel der Ware zurückzuführen sind, ist der Kunde berechtigt, Ersatz der dafür vorhersehbaren, typischerweise erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  6. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Unternehmen für Tätigkeiten ähnlicher oder vergleichbarer Art (z. B. selbständige oder freiberufliche Tätigkeit), gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

VII. Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln, ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die eigene Bearbeitung und nicht auf die Weiterverarbeitung der Auftraggeber oder fehlerhaft gelieferte Rohlinge zur Bearbeitung.

VIII. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Verbraucherschlichtungsstelle

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Wächtersbach, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. Es gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgebliche Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.